Änderung in der Gewerbeabfallverordnung ab 01.01.2019

Sehr geehrte Damen und Herren, am 01.01.2019 tritt die letzte Stufe der GewAbfV in Kraft, das bedeutet, für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen besteht die Verpflichtung zur Getrennthaltung von Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfällen . Für die Abfallart Holz sind neben den Bestimmungen der GewAbfV weiterhin […]